Psychotherapeutische Leistungen sind im Leistungskatalog der meisten privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen eingeschlossen.
Ablauf & Kosten
Einzeltherapien
Nach der ersten Kontaktaufnahme vereinbaren wir, sofern wir einen freien Behandlungsplätze zur Verfügung haben, einen Termin für ein Erstgespräch. In diesem machen wir uns mit Ihnen gemeinsam ein Bild davon, welche individuellen Veränderungswünsche Sie mitbringen und mit welchen therapeutischen Verfahren uns diese in welchem Zeitrahmen realisierbar scheinen. Das Erstgespräch dient darüberhinaus dem gegenseitigen persönlichen Kennenlernen. Je nach den Bedingungen Ihrer Versicherung kann es notwendig sein, einen ausführlichen Antrag auf Psychotherapie an Ihre Versicherung zu senden.
Grundlage der Abrechnung für Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten bzw. die Gebührenordnung für Ärzte. Eine detaillierte Auflistung der Kosten finden Sie hier. Bitte erkundigen Sie sich wenn möglich schon vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt sind.
Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. Eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten finden Sie hier.
Unsere Praxis wird als Privatpraxis geführt. Für Gesetzlich Versicherte ist eine Abrechnung über die jeweilige Krankenkasse in unserer Praxis daher nur in Ausnahmefällen möglich. Bitte klären Sie vorab die hierzu im Einzelfall notwendigen Schritte mit Ihrer Krankenkasse.
Paarberatung
Paarberatung und -therapie gelten als individuelle Wunschleistungen und werden zur Zeit weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenversicherungen finanziert. Eine Übersicht über die entsprechenden Kosten finden Sie hier.